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Wohnrecht
Ein Wohnrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie selbst zu bewohnen, ohne EigentümerIn zu sein. Für die Bewertung ist entscheidend, dass aufgrund der Mindererträge der Marktwert der Liegenschaft reduziert und die freie Verfügbarkeit eingeschränkt wird. Nach aktuellem Recht unterscheidet sich der Minderwert der Liegenschaft durch das Wohnrecht und dem Wert der Wohnrechtberechtigung.
Ich bewerte Immobilien mit Wohnrecht für Erbvorbezug, Nachlassregelung, Verkauf oder Scheidung und zeige Ihnen nachvollziehbar, wie sich das Wohnrecht auf den Wert auswirkt.
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